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   BGH, 16.01.2018 - X ZR 44/17   

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https://dejure.org/2018,310
BGH, 16.01.2018 - X ZR 44/17 (https://dejure.org/2018,310)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2018 - X ZR 44/17 (https://dejure.org/2018,310)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2018 - X ZR 44/17 (https://dejure.org/2018,310)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kündigung des Reisevertrages nach erheblicher nachträglicher Änderung einer wesentlichen Reiseleistung durch den Reiseveranstalter (hier: bzgl. einer Chinareise); Veränderung des Gesamtcharakters der Reise; Beurteilung der Zumutbarkeit der Leistungsänderung für den ...

  • Betriebs-Berater

    Erstattung des Reisepreises nach Änderung der Reiseleistung durch Reiseveranstalter

  • rabüro.de

    Zur Frage der Zulässigkeit nachträglicher Änderungen von Reiseleistungen

  • rewis.io

    Reisevertrag: Vorbehalt nachträglicher Leistungsänderung; Zumutbarkeit von Änderungen für den Reisenden; Kündigungsrecht bei erheblicher Änderung einer wesentlichen Reiseleistung; Vorliegen einer erheblichen Änderung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zumutbarkeit von Änderungen einer Reise für den Reisenden

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; BGB § 308 Nr. 4; BGB § 651 Abs. 5 S. 2
    Rücktrittsrecht des Reisenden bei erheblicher Änderung einer wesentlichen Reiseleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung des Reisevertrages nach erheblicher nachträglicher Änderung einer wesentlichen Reiseleistung durch den Reiseveranstalter (hier: bzgl. einer Chinareise); Veränderung des Gesamtcharakters der Reise; Beurteilung der Zumutbarkeit der Leistungsänderung für den ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zumutbare Reiseänderungen sind zulässig, wenn wirksam vorbehalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Erstattung des Reisepreises nach Änderung der Reiseleistung durch Reiseveranstalter

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Pauschalreisen: Veranstalter muss das Programm einhalten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderung der Reiseleistung durch den Reiseveranstalter - und die Erstattung des Reisepreises

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Reisevertrag: Kein Peking ohne Sightseeing

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erstattung des Reisepreises nach Änderung der Reiseleistung durch Reiseveranstalter

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Erstattung des Reisepreises nach Änderung der Reiseleistung durch Reiseveranstalter

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pekingvisite ohne "Verbotene Stadt"? - Ändert der Reiseveranstalter eine wesentliche Reiseleistung, dürfen Kunden den Reisevertrag kündigen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erstattung des Reisepreises nach Änderung der Reiseleistung durch Reiseveranstalter

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Abgesagter Besuch zweier Hauptsehenswürdigkeiten rechtfertigt Reiserücktritt

  • versr.de (Kurzinformation)

    Zur Erstattung des Reisepreises nach Änderung der Reiseleistung durch Reiseveranstalter

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Erstattung des Reisepreises nach Änderung der Reiseleistung durch Reiseveranstalter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kündigung des Reisevertrages nach erheblicher nachträglicher Änderung einer wesentlichen Reiseleistung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wer bei einem Reiseveranstalter eine Rundreise gebucht hat, in deren Verlauf verschiedene Besichtigungen vorgesehen sind, sollte wissen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Erstattung des Reisepreises nach Änderung der Reiseleistung durch Reiseveranstalter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erstattung des Reisepreises nach Änderung der Reiseleistung durch Reiseveranstalter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rücktritt von einer Reise nach dem Streichen von Sehenswürdigkeiten aus dem Besichtigungsprogramm

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erstattung des Reisepreises nach einseitiger Änderung der Reiseleistung durch den Reiseveranstalter

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    Verbotene Stadt gestrichen - Reisepreis zurück

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Erstattung des Reisepreises nach Änderung der Reiseleistung durch Reiseveranstalter

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1534
  • MDR 2018, 392
  • VersR 2018, 496
  • BB 2018, 578
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.12.2013 - X ZR 24/13

    Zur Bindung des Reiseveranstalters an "vorläufige Flugzeiten"

    Auszug aus BGH, 16.01.2018 - X ZR 44/17
    Daher richtet sich die Klausel nicht nach den Umständen eines konkreten Einzelfalles, sondern nach dem objektiven Maßstab eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittsreisenden (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2013 - X ZR 24/13, NJW 2014, 1168 Rn. 39 zu Flugzeitänderungen).

    Auch wenn die Änderung sachlich zumutbar ist, muss der Reisende nicht voraussetzungslos Abweichungen von dem vertraglich vereinbarten Reiseablauf hinnehmen (vgl. BGH, NJW 2005, 3567, 3569; NJW 2014, 1168 Rn. 40).

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ersetzungsbefugnis und eines Rücktrittsrechts

    Auszug aus BGH, 16.01.2018 - X ZR 44/17
    Aus dem Erfordernis der Zumutbarkeit ergeben sich nicht nur sachliche Grenzen möglicher Änderungen; Zumutbarkeit erfordert vielmehr auch, dass die Voraussetzungen eines Eingriffs in das vertraglich vereinbarte Leistungsspektrum in der Klausel hinreichend konkretisiert werden (BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - XI ZR 140/03, BGHZ 158, 149, 154 f.; Urteil vom 21. September 2005 - VIII ZR 284/04, NJW 2005, 3567, 3569).

    Auch wenn die Änderung sachlich zumutbar ist, muss der Reisende nicht voraussetzungslos Abweichungen von dem vertraglich vereinbarten Reiseablauf hinnehmen (vgl. BGH, NJW 2005, 3567, 3569; NJW 2014, 1168 Rn. 40).

  • EuGH, 01.10.2015 - C-452/14

    Doc Generici - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Pflicht zur

    Auszug aus BGH, 16.01.2018 - X ZR 44/17
    Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 21 - C.I.L.F.I.T.; Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 Rn. 43 - Doc Generici, mwN).
  • BGH, 14.05.2013 - X ZR 15/11

    Zur Minderung des Reisepreises bei einer Kreuzfahrt und zur erheblichen

    Auszug aus BGH, 16.01.2018 - X ZR 44/17
    Damit würde das Kriterium der Erheblichkeit der Änderung weitgehend seines Inhalts beraubt und entstünde ein Wertungswiderspruch zu den Voraussetzungen des Kündigungsrechts nach § 651e BGB, das nicht nur einen Mangel, sondern eine mangelbedingte erhebliche Beeinträchtigung der Reise voraussetzt (BGH, Urteil vom 14. Mai 2013 - X ZR 15/11, RRa 2013, 218 Rn. 33; Urteil vom 17. April 2012 - X ZR 76/11, NJW 2012, 2107 Rn. 32; Urteil vom 7. Oktober 2008 - X ZR 37/08, NJW 2009, 287 Rn. 15) und auch bereits vor Reiseantritt ausgeübt werden kann, wenn feststeht, dass der Reiseveranstalter die Reise nicht mangelfrei erbringen wird (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - X ZR 2/12, RRa 2013, 108 Rn. 19; Urteil vom 11. Januar 2005 - X ZR 118/03, BGHZ 161, 389, 391; Palandt/Sprau, BGB, 77. Aufl., § 651e Rn. 3).
  • BGH, 17.04.2012 - X ZR 76/11

    Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum

    Auszug aus BGH, 16.01.2018 - X ZR 44/17
    Damit würde das Kriterium der Erheblichkeit der Änderung weitgehend seines Inhalts beraubt und entstünde ein Wertungswiderspruch zu den Voraussetzungen des Kündigungsrechts nach § 651e BGB, das nicht nur einen Mangel, sondern eine mangelbedingte erhebliche Beeinträchtigung der Reise voraussetzt (BGH, Urteil vom 14. Mai 2013 - X ZR 15/11, RRa 2013, 218 Rn. 33; Urteil vom 17. April 2012 - X ZR 76/11, NJW 2012, 2107 Rn. 32; Urteil vom 7. Oktober 2008 - X ZR 37/08, NJW 2009, 287 Rn. 15) und auch bereits vor Reiseantritt ausgeübt werden kann, wenn feststeht, dass der Reiseveranstalter die Reise nicht mangelfrei erbringen wird (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - X ZR 2/12, RRa 2013, 108 Rn. 19; Urteil vom 11. Januar 2005 - X ZR 118/03, BGHZ 161, 389, 391; Palandt/Sprau, BGB, 77. Aufl., § 651e Rn. 3).
  • BGH, 18.12.2012 - X ZR 2/12

    Kündigung eines Reisevertrages wegen Aschewolke

    Auszug aus BGH, 16.01.2018 - X ZR 44/17
    Damit würde das Kriterium der Erheblichkeit der Änderung weitgehend seines Inhalts beraubt und entstünde ein Wertungswiderspruch zu den Voraussetzungen des Kündigungsrechts nach § 651e BGB, das nicht nur einen Mangel, sondern eine mangelbedingte erhebliche Beeinträchtigung der Reise voraussetzt (BGH, Urteil vom 14. Mai 2013 - X ZR 15/11, RRa 2013, 218 Rn. 33; Urteil vom 17. April 2012 - X ZR 76/11, NJW 2012, 2107 Rn. 32; Urteil vom 7. Oktober 2008 - X ZR 37/08, NJW 2009, 287 Rn. 15) und auch bereits vor Reiseantritt ausgeübt werden kann, wenn feststeht, dass der Reiseveranstalter die Reise nicht mangelfrei erbringen wird (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - X ZR 2/12, RRa 2013, 108 Rn. 19; Urteil vom 11. Januar 2005 - X ZR 118/03, BGHZ 161, 389, 391; Palandt/Sprau, BGB, 77. Aufl., § 651e Rn. 3).
  • BGH, 07.10.2008 - X ZR 37/08

    Zur Erstattung des gesamten Pauschalreisepreises bei verspätetem Anschlussflug

    Auszug aus BGH, 16.01.2018 - X ZR 44/17
    Damit würde das Kriterium der Erheblichkeit der Änderung weitgehend seines Inhalts beraubt und entstünde ein Wertungswiderspruch zu den Voraussetzungen des Kündigungsrechts nach § 651e BGB, das nicht nur einen Mangel, sondern eine mangelbedingte erhebliche Beeinträchtigung der Reise voraussetzt (BGH, Urteil vom 14. Mai 2013 - X ZR 15/11, RRa 2013, 218 Rn. 33; Urteil vom 17. April 2012 - X ZR 76/11, NJW 2012, 2107 Rn. 32; Urteil vom 7. Oktober 2008 - X ZR 37/08, NJW 2009, 287 Rn. 15) und auch bereits vor Reiseantritt ausgeübt werden kann, wenn feststeht, dass der Reiseveranstalter die Reise nicht mangelfrei erbringen wird (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - X ZR 2/12, RRa 2013, 108 Rn. 19; Urteil vom 11. Januar 2005 - X ZR 118/03, BGHZ 161, 389, 391; Palandt/Sprau, BGB, 77. Aufl., § 651e Rn. 3).
  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 118/03

    Entschädigungsanspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter bei Verteitelung

    Auszug aus BGH, 16.01.2018 - X ZR 44/17
    Damit würde das Kriterium der Erheblichkeit der Änderung weitgehend seines Inhalts beraubt und entstünde ein Wertungswiderspruch zu den Voraussetzungen des Kündigungsrechts nach § 651e BGB, das nicht nur einen Mangel, sondern eine mangelbedingte erhebliche Beeinträchtigung der Reise voraussetzt (BGH, Urteil vom 14. Mai 2013 - X ZR 15/11, RRa 2013, 218 Rn. 33; Urteil vom 17. April 2012 - X ZR 76/11, NJW 2012, 2107 Rn. 32; Urteil vom 7. Oktober 2008 - X ZR 37/08, NJW 2009, 287 Rn. 15) und auch bereits vor Reiseantritt ausgeübt werden kann, wenn feststeht, dass der Reiseveranstalter die Reise nicht mangelfrei erbringen wird (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - X ZR 2/12, RRa 2013, 108 Rn. 19; Urteil vom 11. Januar 2005 - X ZR 118/03, BGHZ 161, 389, 391; Palandt/Sprau, BGB, 77. Aufl., § 651e Rn. 3).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 16.01.2018 - X ZR 44/17
    Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 21 - C.I.L.F.I.T.; Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 Rn. 43 - Doc Generici, mwN).
  • BGH, 17.02.2004 - XI ZR 140/03

    Zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen

    Auszug aus BGH, 16.01.2018 - X ZR 44/17
    Aus dem Erfordernis der Zumutbarkeit ergeben sich nicht nur sachliche Grenzen möglicher Änderungen; Zumutbarkeit erfordert vielmehr auch, dass die Voraussetzungen eines Eingriffs in das vertraglich vereinbarte Leistungsspektrum in der Klausel hinreichend konkretisiert werden (BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - XI ZR 140/03, BGHZ 158, 149, 154 f.; Urteil vom 21. September 2005 - VIII ZR 284/04, NJW 2005, 3567, 3569).
  • LG Düsseldorf, 25.10.2021 - 22 S 77/21

    Corona-Pandemie / Außergewöhnliche Umstände / Rücktritt / Mangel

    Die "Erheblichkeit" i.S.v. § 651g Abs. 1 S. 3 BGB setzt nach der Gesetzesbegründung - in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung des BGH zum Rücktrittsrecht nach § 651a Abs. 5 BGB a.F. (BGH, Urteil vom 16.1.2018 - X ZR 44/17, NJW 2018, S. 1534) - lediglich voraus, dass die Änderung einen zur Gewährleistung gem. § 651i Abs. 3 BGB berechtigenden (einfachen) Reisemangel darstellen würde (BT-Drucks. 18/10822, S. 74; Erman-BGB/Blankenburg, 16. Auflage 2020, § 651g Rn. 5).
  • LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 24 O 96/22

    Economy- statt Business-Class für die Kanada-Rundreise

    Ob eine erhebliche Änderung vorliegt, ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung festzustellen, in die alle für den Einzelfall maßgeblichen Umstände einzufließen haben (BGH, Urteil vom 30.8.2022 - X ZR 84/21 = NJW 2022, 3711, 3714, Rz. 51; BGH NJW 2018, 1534 Rn. 21).

    Eine einseitige Änderung ist in der Regel nicht zumutbar und damit erheblich (vgl. BGH NJW 2018, 1534 Rn. 15).

    Es ist nicht erklärlich, wieso der Reisende - auch hier - auf die Kündigung im Sinne des auch vor Reiseantritt anwendbaren § 651l Abs. 1 BGB (siehe dazu BGH NJW 2018, 1534 Rn. 14) verwiesen werden soll, statthaft erst nach vorheriger grundsätzlich erforderlicher Abhilfefrist vor dem Beginn der Reise, während bei einer externen Ursache und - in der Regel - ebenso grundsätzlich möglicher Abhilfe in Form des Angebots angemessener Ersatzleistungen, er oder sie einen Rücktritt ohne vorherige Abhilfe erklären können soll (so zum alten Recht auch: BGH NJW 2018, 1534 Rn. 13).

  • OLG Köln, 02.09.2022 - 6 U 71/22

    Zulässigkeit des Ausschlusses einer Vertragskündigung wegen kurzzeitiger

    Daher richtet sich die Klausel nicht nach den Umständen eines konkreten Einzelfalls, sondern nach dem objektiven Maßstab eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittsverbrauchers (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2018 - X ZR 44/17, NJW 2018, 1534).

    Aus dem Erfordernis der Zumutbarkeit ergeben sich nicht nur sachliche Grenzen möglicher Änderungen; Zumutbarkeit erfordert vielmehr auch, dass die Voraussetzungen eines Eingriffs in das vertraglich vereinbarte Leistungsspektrum in der Klausel hinreichend konkretisiert werden (vgl. BGH, NJW 2018, 1534).

  • OLG Celle, 24.10.2019 - 11 U 132/19

    Haftung Reiseveranstalter: Minderung Reisepreis & Schadensersatz

    Vielmehr hat der Reiseveranstalter die Reise grundsätzlich so durchzuführen, wie sie vereinbart ist, er ist mithin an die vertraglich zugesagten einzelnen Reiseleistungen und ihre Ausgestaltung gebunden, soweit sie vertraglich festgelegt sind (BGH, Urteil vom 16. Januar 2018 - X ZR 44/17, juris 11).
  • LG Rostock, 09.10.2020 - 1 O 259/20

    Kreuzfahrt - Rückzahlung Reisepreis

    Das Kündigungsrecht kann bereits vor Reiseantritt ausgeübt werden (BGH, Urteil vom 16.1.2018 - X ZR 44/17, NJW 2018, 1534 Rn. 14 zum alten Recht).
  • AG Düsseldorf, 06.10.2023 - 44 C 84/23
    Der Bundesgerichtshof hat dies in der Vergangenheit etwa für eine China-Rundreise angenommen, bei der die Besichtigung bekannter Sehenswürdigkeiten ausfiel (BGH, Urteil vom 16.01.2018 - X ZR 44/17).
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